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1. Preise
verstehen sich in CHF exklusive Mehrwertsteuer. Die MWST wird auf
der Rechnung separat ausgewiesen. Preisänderungen, sowie Irrtümer in
Angeboten, bleiben ohne vorherige Anzeige vorbehalten.
2. Zahlung
innerhalb 30 Tagen rein netto ohne Abzug. Unberechtigte Abzüge werden
nachbelastet. Bei Grossaufträgen werden die Zahlungskonditionen
individuell geregelt. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins geschuldet.
Aufträge, die verschoben werden, werden ohne Montagekosten in Rechnung
gestellt. Bestellungen «auf Abruf» werden nach der Bereitstellung
fakturiert und zur Zahlung fällig.
3. Lieferfristen
für Massanfertigungen beginnen mit dem Tag der Auftragsklarheit. Sie
werden von uns in der Auftragsbestätigung angegeben und nach Möglichkeit
eingehalten. Aus verspäteter Lieferung entstehen keine
Schadensersatzansprüche des Bestellers, und der Besteller ist nicht
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Lieferungen
unter Fr. 1'500.00 Nettowarenwert werden die effektiven Transportkosten
inkl. LSVA verrechnet. Ab Fr. 1'501.00 Nettowarenwert erfolgt die
Lieferung franko Baustelle (Talbahnstation) oder Domizil. Ausgenommen
schwere und sperrige Güter wie Überdachungen, schwere Stahlbauten und
Fertighäuser.
5. Lieferpflicht
Eine Lieferpflicht des Lieferanten besteht nur, soweit der Besteller
kreditwürdig ist. Nachträgliche gegenteilige Feststellungen berechtigen
den Lieferanten, Vorauszahlung zu verlangen oder unter Kostenfolge des
Bestellers vom Vertrag zurückzutreten.
6. Verpackungen
Verpackungsmaterialien werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht
zurückgenommen.
7. Transport
Der Transport erfolgt auf Risiko und Gefahr des Bestellers.
Transportschäden werden im Rahmen des ASTAG-GU-Tarifs vergütet, sofern
der Empfänger von der Speditionsfirma eine Tatbestandesaufnahme
erstellen lässt und uns diese gleichzeitig mit der Schadenmeldung
zustellt.
8. Warenrücknahme
Lagerartikel werden nur in einwandfreiem Zustand, nach vorheriger
Absprache, franko unsere Adresse zurückgenommen. Die Gutschrift beträgt
maximal 75% des Warenwertes. Sonder- oder Massanfertigungen können nicht
zurückgenommen werden. Die Transportkosten gehen zu Ihren Lasten.
9. Änderungen
Kosten infolge Massänderungen nach der Auftragserteilung werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
10. Garantie
Fehlerhaftes Material wird von uns ersetzt, sofern entsprechende
Mängelrügen schriftlich bei uns angezeigt werden. Werden versteckte
Mängel nicht spätestens binnen 6 Monaten nach Empfang der Lieferung
entdeckt und dem Lieferanten schriftlich angezeigt, so gilt die
Lieferung als genehmigt. Schäden welche auf unsachgemässe Behandlung der
Produkte zurückzuführen sind, fallen nicht in unsere Garantieleistungen.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem
Besteller nicht zu.
11. Mängelrüge
Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben
spätestens innerhalb 48 Stunden nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt
die Lieferung als angenommen.
12. Mindestfaktura
Der Mindestfakturawert beträgt CHF 50.00
13. Eigentumsvorbehalt
Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt oder nicht mit
Gebäuden fest verbunden ist, bleibt sie Eigentum der GBS GmbH. Diese ist
berechtigt, entsprechende Eigentumsvorbehalte oder das
Handwerkerpfandrecht eintragen zu lassen.
14. Montage
Der Montagepreis versteht sich als RICHTPREIS/nach AUFWAND. Die
effektiven Kosten erfolgen nach Aufwand. Um unplanmässige Mehrkosten der
Montage zu verhindern, bitten wir Sie, folgendes einzuhalten: bauseitige
Fundamente müssen bei Montagebeginn fertig gestellt sein; die Zufahrt
zur Baustelle muss gewährleistet sein; der Montagestandort muss
gereinigt sein; die angegebene Ansprechperson muss pünktlich vor Ort
sein; Kranzüge, notwendige Hebemittel, Gerüste oder andere notwendige
Hilfsmittel gehen zu Lasten des Bestellers.
15. AGB
Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GBS GmbH oder
subsidiär das schweizerische Obligationenrecht.
16. Gerichtsstand
ist der Firmensitz der GBS GmbH. Der Lieferant ist jedoch berechtigt,
den Besteller an dessen Sitz zu belangen. Es gilt schweizerisches Recht. |
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